Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert am 28. April 2025
Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Jansky Design (nachfolgend "Agentur" genannt) und ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber" genannt). Diese AGB gelten für alle Leistungen, die die Agentur für den Auftraggeber erbringt.
1.2 Die Agentur erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.
1.3 Diese AGB gelten auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung bedarf.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
2.2 Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch die Agentur oder mit Beginn der Auftragsausführung zustande.
2.3 Änderungen oder Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
3. Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
3.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen im Bereich Webdesign, Webentwicklung, Grafikdesign, Online-Marketing und weiteren digitalen Dienstleistungen. Der genaue Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung, dem schriftlichen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und die Agentur bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen angemessen zu unterstützen.
3.3 Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf einer verspäteten oder unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, hat die Agentur nicht zu vertreten. In solchen Fällen ist die Agentur berechtigt, den Fertigstellungstermin entsprechend zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Auftraggeber auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Vergütung für die von der Agentur zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder dem schriftlichen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, ist die Agentur berechtigt, angemessene Vorschüsse zu verlangen und/oder Teilrechnungen entsprechend der bereits erbrachten Leistungen zu stellen.
4.3 Rechnungen der Agentur sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4.4 Zusätzliche, vom Auftraggeber nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Aufwand gemäß den aktuellen Stundensätzen der Agentur abgerechnet, sofern kein neues Angebot vereinbart wird.
5. Leistungstermine und Lieferfristen
5.1 Leistungstermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von der Agentur ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.
5.2 Die Einhaltung vereinbarter Fristen setzt den rechtzeitigen Eingang aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen, Informationen und Materialien sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen.
5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die Agentur auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6. Abnahme und Gewährleistung
6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Agentur erbrachten Leistungen unverzüglich nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen. Die Abnahme erfolgt durch eine schriftliche Abnahmeerklärung des Auftraggebers oder durch konkludentes Verhalten, insbesondere durch Ingebrauchnahme oder Nutzung der Leistungen.
6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.3 Bei Vorliegen eines Mangels hat der Auftraggeber der Agentur zunächst die Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Die Agentur kann nach eigener Wahl den Mangel beseitigen oder eine neue mangelfreie Leistung erbringen.
6.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme, soweit das Gesetz keine längeren Fristen vorschreibt.
6.5 Bei Software, Programmierleistungen und technischen Implementierungen kann die Agentur keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Funktionen den Anforderungen des Auftraggebers genügen oder in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl zusammenarbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich im Vertrag festgehalten wurde.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
7.1 Alle von der Agentur gelieferten Arbeiten, Entwürfe, Konzepte und Ideen sind urheberrechtlich geschützt. An allen urheberrechtlich geschützten Werken räumt die Agentur dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, diese für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
7.2 Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und ist zusätzlich zu vergüten.
7.3 Die Agentur ist berechtigt, auf den erstellten Leistungen in angemessener Form auf ihre Urheberschaft hinzuweisen und diese Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
7.4 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
7.5 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8. Geheimhaltung und Datenschutz
8.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke der Durchführung dieses Vertrages zu verwenden.
8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Datenschutzerklärung der Agentur.
8.3 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, werden die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.
8.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die er der Agentur übermittelt, über eine ausreichende Rechtsgrundlage verfügt und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt hat.
9. Haftung
9.1 Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen oder auf Arglist beruhen.
9.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Die Haftung ist dabei auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
9.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
9.4 Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
9.5 Die Agentur haftet nicht für die Funktionsfähigkeit der Telefonleitungen, des Stromnetzes oder sonstiger Netzwerkverbindungen zu ihren Servern sowie bei Ausfällen oder Störungen, die von Dritten (z.B. anderen Providern oder Netzbetreibern) oder durch höhere Gewalt verursacht werden.
10. Kündigung
10.1 Verträge mit einer fest vereinbarten Laufzeit können vor Ablauf der vereinbarten Zeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Bei Werkverträgen ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag jederzeit zu kündigen. In diesem Fall steht der Agentur die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu.
10.2 Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung mehr als 30 Tage in Verzug gerät oder wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung fortgesetzt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
10.3 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
11. Referenzen
11.1 Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen ihrer Eigenwerbung zu verwenden, sofern keine entgegenstehenden Interessen des Auftraggebers bestehen.
11.2 Die Agentur ist insbesondere berechtigt, auf den erbrachten Leistungen in angemessener Form auf ihre Urheberschaft hinzuweisen und ihre Leistungen in einer Referenzliste auf ihrer Website oder in anderen Medien zu präsentieren.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommt.
12.5 Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Bei Widersprüchen zwischen der deutschen und einer übersetzten Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Fragen zu unseren AGB?
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